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Aufforderung zur Shop-Bewertung kann Spam sein

Nina Kill M. Sc.

Veröffentlicht am 22.08.2013 von Nina Kill M. Sc.

Es ist ein im Online-Handel durchaus übliches Vorgehen: nach abgeschlossener Bestellung oder Dienstleistung bitten viele Online-Händler per Mail um eine Shop-Bewertung. Was aus Sicht der Händler ein legitimes Ansinnen ist, kann ein rechtliches Risiko beinhalten, wenn die Zusendung einer solchen Feedback-Mail unaufgefordert und ohne die vorhergehende Einwilligung des Kunden geschieht. Dies folgt aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Hannover.

Hintergrund ist eine Bestellung eines Unternehmers, der in einem Onlineshop Autoreifen bestellt hatte und zugleich mit einer Mail mitteilte, dass er keine Werbung, Newsletter, Bewertungsanfragen etc. wünsche. Der Händler bestätigte ihm, dass der Unternehmer aus dem Newsletter-Verteiler ausgetragen worden sei. Trotz dieser Bestätigung erhielt der Kunde wenige Monate später eine Bewertungsanfrage per Mail, woraufhin er dem Kunden eine Abmahnung wegen Zusendung von E-Mail-Werbung in Form von Spam und eine Rechnung über die Erstattung der Anwaltskosten zukommen ließ.

Das Amtsgericht Hannover erklärte dieses Vorgehen für rechtens. Es schloss sich der Ansicht an, dass auch Bewertungsaufforderungen im Sinne einer Feedback-Mail als Werbung anzusehen sind. Durch die unaufgeforderte Zusendung der kommerziellen Mail in Form von Spam wurde der Unternehmer in seinem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt. Zudem hatte der Kunde ausdrücklich darum gebeten, dass er keine Werbung und auch keine Bewertungsanfrage erhalten möchte.

Quelle: Amtsgericht Hannover, Az. 550 C 13442/12