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Berufsverband der Fotografen klagt gegen Google

Nina Kill M. Sc.

Veröffentlicht am 29.04.2013 von Nina Kill M. Sc.

In den USA bietet Google bereits eine Bildersuche an, die im Gegensatz zur bisherigen Darstellung von Thumbnails die jeweiligen Aufnahmen bildschirmfüllend in großer Auflösung zeigt, ohne auf die das Foto enthaltende Website weiter zu leiten. Jetzt ist diese Funktion in Deutschland auch für iPhone-Besitzer verfügbar – und darin sieht FREELENS, mit über 2.300 Mitgliedern die größte Organisation für Fotojournalisten und Fotografen in Deutschland, eine Verletzung des Urheberrechtes und hat in der vergangenen Woche Klage eingereicht.

Grundsätzlich ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes maximal zulässig, im Internet auffindbare Fotos durch Suchmaschinen in Thumbnailgröße zu zeigen, wenn bei Anklicken auf die Website weitergeleitet wird, auf der das Foto zu finden ist. Bereits Yahoo hatte nach einer Abmahnung durch FREELENS die zu Beginn 2013 eingeführte Darstellungsweise wieder zurückgezogen und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Google selbst hatte auf eine Abmahnung nicht reagiert. 

Die Interessensvertretung will dies nicht hinnehmen: laut Dirk Feldmann, Justitiar von FREELENS, widerspreche dies der Schutzfunktion des deutschen Urheberrechts und der dazu ergangenen aktuellen Rechtsprechung. Es sei daher davon auszugehen, dass diese Art der Fotonutzung durch Google von den zuständigen Gerichten untersagt werde.