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Datenschutz im Auto – ist ein eigenes Gesetz erforderlich?

Nina Kill M. Sc.

Veröffentlicht am 21.05.2015 von Nina Kill M. Sc.

Diese Frage beantwortet der Landesdatenschützer von Baden-Württemberg, Jörg Klingbeil, eindeutig mit „Ja“. Als oberster Datenschützer des Bundeslandes, das wie kein anderes für die Automobilindustrie – das Herzstück der deutschen Industrie – steht, bezog er in einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung vom 08.04.2015 eindeutig Stellung. Das Gesetz soll regeln, welche Daten über Fahrer und Fahrten gespeichert und weitergegeben werden dürfen. Der Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA) selbst hat ein Positionspapier „Datenschutzprinzipen für vernetzte Fahrzeuge“ herausgegeben. Laut Klingbeil werde in diesem Positionspapier allerdings weitgehend negiert, dass die technischen Daten einen Bezug zu dem Fahrer oder dem Fahrzeughalter herstellen.

Bereits in ihrem Tätigkeitsbericht 2012/2013 hatte sich die Aufsichtsbehörde Baden-Württemberg mit der Innovation des „intelligenten“ oder „vernetzten“ Fahrzeuges auseinandergesetzt. In der Tat handelt es sich hier um einen sehr aktuellen und gleichzeitig brisanten Trend. Hersteller und Verkehrspolitiker erhoffen sich durch „vernetzte Fahrzeuge“ eine bessere Steuerung des Verkehrs und größere Sicherheit der Fahrzeuge, indem automatisiert ein hohes Verkehrsaufkommen gemeldet wird oder der Halter an die fällige Wartung erinnert wird. Auch Unfallvorgänge könnten so besser dokumentiert werden. Aus Datenschutzsicht ist dies problematisch, da die Erhebung der Daten die Erstellung von Bewegungsprofilen ermöglichen könnte. Bei einer betrieblichen Nutzung von Fahrzeugen wie z.B. einem Fuhrpark müsste sichergestellt werden, dass der Beschäftigtendatenschutz gewahrt wird und die Daten nicht zu einer übermäßigen Kontrolle der Mitarbeiter genutzt werden.

In ihrem Bericht benennt die Aufsichtsbehörde die datenschutzrechtlich kritischen Punkte wie folgt:

  • Die Speichermedien der elektronischen Steuerungselemente eines Kraftfahrzeugs speichern schon heute unzählige Daten, z.B. über Geschwindigkeiten, Bremsbetätigungen, Beschleunigungen etc. Ein Personenbezug kann ohne großen technischen Aufwand hergestellt werden. Die Werkstatt, die die Daten ausliest, kann das komplette Fahrverhalten ihres Kunden nachvollziehen. Die Fahrzeughalter selbst sind sich hierüber nicht bewusst. Diesbezüglich wird in dem Bericht ein Mindestmaß an Transparenz gefordert.
  • Mit der Vernetzung der Fahrzeuge im Hinblick auf das „autonome Fahren“ werden neue Kommunikationswege eröffnet. Interessant sind solche Daten für Versicherungen, die ihre Tarife an das Fahrverhalten ihres Versicherungsnehmers anpassen wollen, für Werkstätten, die ihren Kunden an sich binden möchten, indem sie ihn an Wartungen oder Austausch von Teilen erinnern, für Fahrzeugvermieter u.v.m. Ausgeschlossen werden kann im Übrigen nicht, dass dabei auch personenbezogene Daten anderer Verkehrsteilnehmer erfasst werden.
  • Eine weitere Frage stellt sich bezüglich der Sicherheit der Systeme. Angesichts der rasant zunehmenden Hackerangriffe ist es nur eine Frage der Zeit, wann das erste Assistenzsystem erfolgreich „geknackt“ wurde.

Bereits in seinem Tätigkeitsbericht forderte Datenschützer Klingbeil die Schaffung von Rechtsgrundlagen und Normen bei der Erhebung von personenbezogenen Daten durch „vernetzte“ Fahrzeuge. Im aktuellen Interview in der Stuttgarter Zeitung erklärt er, dass er, um die Erhebung und Verarbeitung von technischen Daten in Fahrzeugen datenschutzkonform zu gestalten, nun im Dialog mit dem VDA und den Herstellern stehe.

Quellen und weiterführende Informationen:

Stuttgarter Zeitung vom 08.04.2015, Interview mit Jörg Klingbeil

Positionspapier des VDA „Datenschutzprinzipien“

Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten Baden-Württemberg 2012/2013 (Seite 84 ff.)

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