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Neuer Leitfaden zur Videoüberwachung in öffentlichen und nicht-öffentlichen Räumen

Nina Kill M. Sc.

Veröffentlicht am 11.12.2014 von Nina Kill M. Sc.

Schon lange regelt das BDSG die Videoüberwachung in öffentlichen und nicht-öffentlichen Räumen. Die Unsicherheit darüber, was erlaubt ist und was nicht, ist allerdings unverändert hoch, nicht zuletzt, weil die politische Diskussion über Gefahren- und Terrorabwehr die Notwendigkeit zwar einleuchtend erscheinen lässt, die Ängste vor Missbrauch aber durchaus berechtigt sind. Neuere technische Entwicklung wie Google Glass, die jederzeitige, von Betroffenen unbemerkte Bildaufnahmen ermöglichen, tragen nicht zur Beruhigung bei.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW hat nun eine ausführliche Broschüre zu diesem Thema herausgegeben. „Sehen und gesehen werden“ erläutert ausführlich auf über 100 Seiten die gesetzlichen Grundlagen anhand von praktischen Beispielen aus den folgenden Bereichen: Wohnumfeld, Gastronomie, Geschäfte, Parkhäuser, Verkehr, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder und Fitnesscenter, Webcams sowie Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Mit diesem Leitfadem können sich interessierte Unternehmen, Institutionen wie Privatpersonen darüber informieren, was zulässig ist und was nicht. Zusätzlich gibt „Sehen und gesehen werden“ neben einer Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen auch Hinweise, welche konkreten Maßnahmen ein Unternehmen oder eine Institution bei Installation eines Videoüberwachungssystems ergreifen muss.

Die Broschüre kann kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden unter: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/Bestellformular/index.phphttps://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/Bestellformular/index.php

Quelle: www. ldi.nrw.de; Service/Pressemitteilungsarchiv/Pressemitteilungen zum Datenschutz/2014