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Höchst umstritten: Datenabgleich der GEZ mit den Daten der Meldeämter

Nina Kill M. Sc.

Veröffentlicht am 09.03.2019 von Nina Kill M. Sc.

Um die Umstellung des neuen Beitragssystems zu beschleunigen, greift der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk auf einen umstrittenen Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern zurück. Hierfür werden rund siebzig Millionen Datensätze der Einwohnermeldeämter in den kommenden zwei Jahren in vier Tranchen an die Nachfolgebehörde der GEZ übermittelt und Angaben zu Name, Adresse, Doktorgrad, Familienstand und Geburtsdatum abgeglichen. Im Anschluss erhalten alle gemeldeten Volljährigen, die in „keiner bereits beim Beitragsservice angemeldeten Wohnung“ ein freundliches Schreiben, ob „nicht eine Anmeldung notwendig sei?“

Ein Vorgehen, das Datenschützer äußerst fragwürdig finden – schon 2010 hatte die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder dazu aufgefordert, „unter Beachtung der Grundsätze der Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Normenklarheit und Datensparsamkeit“ nachzubessern. Während der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, dieses Vorgehen im Schenefelder Tageblatt kürzlich „eindeutig verfassungswidrig“ nannte, hat Ulrike Müller, Sprecherin des hessischen Datenschutzbeauftragten, zumindest gegen die Übermittlung von Daten, die zur eindeutigen Identifikation erforderlich sind, nichts einzuwenden. Dazu gehören aber auch ihrer Meinung nach nicht alle übermittelten Datenkategorien.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung