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„Saubere“ Übermittlung von Bildern und Befunden bei Kliniken mit externer Radiologie

Nina Kill M. Sc.

Veröffentlicht am 05.05.2020 von Nina Kill M. Sc.

Gastbeitrag beim Radiologen WirtschaftsForum

Radiologische Tätigkeiten für Krankenhäuser und Kliniken werden mittlerweile häufig nicht mehr im regulären Krankenhausbetrieb abgedeckt, sondern extern, sprich durch externe niedergelassene Radiologen durchgeführt. Neben der Versorgung von stationären Patienten, wird mit entsprechender Zulassung auch die Untersuchung ambulanter Patienten möglich. Hierzu werden häufig Kooperationsverträge geschlossen. In der Regel sind hier datenschutzrechtliche Fragestellungen nicht problematisch – doch es gibt Ausnahmen. Welche Ausnahmen hier auf Radiologen in Bezug auf die Bildübermittlung zukommen, stellt Herr Prof. Dr. Thomas Jäschke in seinem Gastbeitrag beim Radiologen WirtschaftsForum dar.

Der Beitrag ist in der Mai-Ausgabe des Radiologen WirtschaftsForums zu lesen.