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Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken tritt in Kraft

Nina Kill M. Sc.

Veröffentlicht am 10.10.2014 von Nina Kill M. Sc.

Noch vor der Bundestagswahl wurde das Gesetz verabschiedet – mit dem 09.10.2013 tritt es nun endgültig in Kraft: das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Wesentliche Änderungen dieses Gesetzes beinhalten:

Schutz vor überhöhten Abmahngebühren

Das neue Gesetz hat sich zum Ziel gesetzt, Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen schützen. Dazu werden die Abmahngebühren für Anwälte gesenkt und die Kosten für die Anwaltsschreiben insgesamt „gedeckelt“. Vor allem Verbraucher profitieren von der Gesetzesänderung: die Kosten für die erste Abmahnung an einen privaten Nutzer sind fortan auf 155,30 Euro begrenzt. Anwaltskanzleien müssen auf künftig genau aufschlüsseln, wofür sie Abmahngebühren einfordern.

Änderungen bei Gewinnspielen

Die Teilnahme an Gewinnspiele muss in Zukunft vom Verbraucher schriftlich bestätigt werden. Hintergrund für diese Änderung ist, dass Verbraucher oft langfristige Verpflichtungen eingehen, ohne dass sie sich dessen bewusst sind.

Höhere Bußgelder bei unerlaubten Werbeanrufen

Wesentlich verschärft wurden die Bußgelder für unerlaubte Telefonanrufe: die maximalen Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe wurden von 50.000 auf 300.000 Euro versechsfacht

Mehr Transparenz beim Inkasso

Künftig müssen Inkassobüros in ihren Rechnungen klar angeben, für wen sie arbeiten, warum sie einen bestimmten Betrag einfordern und wie sich die Inkassokosten berechnen. Insgesamt wird die Branche einer schärferen Aufsicht unterstellt, die Bußgeld-Obergrenze wurde auf € 50.000,00 verzehnfacht.

Gerichtsstand

Im Wettbewerbsrecht kann sich der Kläger nun nicht mehr das Gericht mit der für ihn günstigsten Rechtsprechung aussuchen.

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