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Investitionslücken schließen – mit dem Krankenhauszukunftsgesetz

Thomas Jäschke

Veröffentlicht am 19.10.2020 von Thomas Jäschke

Krankenhauszukunftsgesetz Themenbild
Krankenhauszukunftsgesetz Themenbild

Der Bundestag hat am 18. September Geschichte geschrieben. Das Krankenhauszukunftsgesetz wurde verabschiedet. Der Bund nimmt erstmals seit Jahrzehnten Geld in die Hand, um signifikant in die Krankenhausinfrastruktur des Landes zu investieren. Ein wesentlicher Betrag soll dabei in die Krankenhaus-IT fließen und hier vor allen Dingen auch ein höheres Sicherheitslevel ermöglichen. Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit zeigen, dass hier erheblicher Handlungsbedarf besteht.  

Krankenhauszukunftsgesetz = viel Geld für viele Themenfelder 

Prof. Dr. Thomas Jäschke
Prof. Dr. Thomas Jäschke

Mit der Verabschiedung des Krankenhauszukunftsgesetzes fließen insgesamt über 4 Milliarden Euro in die Modernisierung der Krankenhausinfrastruktur Deutschlands. „Damit wird 2021 ein Jahr, in dem so viele Investitionsmittel insgesamt für Krankenhäuser zur Verfügung stehen werden, wie nie zuvor“, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die dringend notwendige Maßnahme umfasst dabei Investitionen in Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, sektorenübergreifende telemedizinische Infrastrukturen und nicht zuletzt die IT- und Informationssicherheit. Hier ergibt sich in der Förderfähigkeit eine besondere Situation. KRITIS-Häuser erhalten die Förderung über den Krankenhausstrukturfonds, alle anderen Häuser über den Krankenhauszukunftsfonds. Gerade die vergangen Monate haben gezeigt, dass ohne gestärkte Informationssicherheit Krankenhäuser schon jetzt vor großen Herausforderungen stehen.

Wie genau Förderung beantragen? 

Das Gesetz ist zwar beschlossen, aber noch nicht umgesetzt. Realistisch betrachtet, werden die Länder die Zeit bis Ende des Jahres benötigen, um die Förderkriterien festzulegen. Wichtig für die einzelnen Krankenhäuser ist schließlich der eigentliche Betrag, mit dem man kalkulieren kann. Die 3 Mrd. Euro des Bundes werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. 1,3 Mrd. Euro steuern die Bundesländer selbst bei. Daraus ergeben sich Fördersummen pro Krankenhaus von circa 1,7 bis 2,5 Mio. Euro. Die Frist für Förderanträge endet zum 31.12.2021. Realistisch ist eine Förderung bis September 2021, die Länder werden aller Voraussicht nach von Ihrem Recht auf dreimonatige Antragsbearbeitung Gebrauch machen.  

Investition in IT-Sicherheit wichtiges Kriterium für erfolgreiche Förderung 

Die Vorbereitung für einen Förderantrag kann dennoch nicht schnell genug beginnen. Die Förderung ist an Voraussetzungen geknüpft, die eine hohe Komplexität und einen erheblichen Planungsbedarf voraussetzen. Darüber hinaus müssen mindestens 15% der Fördersumme in die Stärkung der IT-Sicherheit fließen – gerne beraten wir hier, um so einen positiven Förderantrag zu ermöglichen.