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Für immer anonym: Wie kann De-Anonymisierung verhindert werden? Gutachten zur Verhinderung der De-Anonymisierung

Nina Kill M. Sc.

Veröffentlicht am 11.10.2018 von Nina Kill M. Sc.

Dortmund/Düsseldorf. Im Rahmen des Forschungsprojekts ABIDA, das das Ziel verfolgt, eine neue Balance in der Diskussion zwischen der Ausschöpfung von Innovationspotentialen und der Realisierung von Werten für Individuen und Gesellschaft anzuregen, erstellten die Experten der DATATREE AG und der Kanzlei Baum Reiter und Collegen ein Gutachten zum Thema Verhinderung der De-Anonymisierung.

Die Menge an Daten, die heute durch modernste Technologien ausgewertet werden (können) ist enorm. Bei der Verknüpfung unseres Lebens mit mobile devices, Smartphones und Social-Media-Anwendungen, wird nicht nur unserer Surfverhalten analysiert. Vielmehr liefern wir Daten, die es ermöglichen, mit der entsprechenden Technik unser Denken und Handeln soweit zu analysieren, dass Algorithmen wissen was wir wollen, bevor dies unserem Bewusstsein überhaupt klar ist. Neben kommerziellen Aspekten, sind allerdings auch Faktoren wie die staatliche Überwachung und die informationelle Selbstbestimmung zu beachtende Themen.

Diskussionen anregen und Instrumente liefern

Das Projekt ABIDA regt hier nicht nur die gesellschaftliche Diskussion „(…) über eine neue Balance zwischen der Ausschöpfung von Innovationspotentialen einerseits und der Realisierung individueller und gesellschaftlicher Werte andererseits(…)“(ABIDA), an. 
Vielmehr liefert es eine Reihe von Forschungsprozessen und Dialoginstrumenten, um Erkenntnisse zu sammeln und Wissen über den Umgang mit Big Data zu erzeugen, zu vertiefen und zu verbreiten.

Fluch und Segen zugleich

Während Big Data für gesellschaftliche Bereiche, wie die Forschung große Vorteile mit sich bringt, sind die Gefahren der unendlichen Transparenz von Individuen und Gesellschaft bei kommerziellen Absichten enorm. Die einzige Möglichkeit die informationelle Selbstbestimmung zu erhalten, ist die Anonymisierung von Daten. Jedoch: nicht alle anonymisierten Daten sind anonym und vor der De-Anonymisierung geschützt. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind und welche technisch-organisatorischen Maßnahmen zu treffen sind, erläutern die Experten der DATATREE AG in ihrem Gutachten.

Die Ergebnispräsentation findet auf der Gutachterfachtagung am 17 und 18. Oktober statt.

Abruf Gutachten

(Autoren DATATREE AG: Prof. Dr. Thomas Jäschke, Sina Rochow, Hanjo Tewes, Alexander Vogel, Henning Mertes; Autoren Baum Reiter & Collegen: Prof. Dr. Julius Reiter, Dr. Olaf Methner)

Über ABIDA

ABIDA – Assessing Big Data ist ein auf vier Jahre angelegtes interdisziplinäres Forschungsprojekt zu den gesellschaftlichen Aspekten von Big Data, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird.