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Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten nicht zulässig

Nina Kill M. Sc.

Veröffentlicht am 05.07.2013 von Nina Kill M. Sc.

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass private Nachrichten, welche im sozialen Netzwerk Facebook von Nutzer zu Nutzer ausgetauscht werden und kein weiteres öffentliches Interesse haben, nicht veröffentlicht werden dürfen.

Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein Adliger, der in einem Antwortschreiben dem später Beklagten die Gründe darlegte, aus denen er die Berechtigung herleitet, seinen Adelstitel zu führen. Der Beklagte hatte diese Nachricht veröffentlicht, woraufhin der Kläger zu Recht sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt sah.

Auch das Gericht folgte der Argumentation, dass im vorliegenden Fall eine Thematik von besonderem öffentlichem Interesse nicht erkennbar sei, zumal der Antragsteller keine Person öffentlichen Interesses sei. Erschwerend hinzu kam, dass das Schreiben zahlreiche Rechtschreibfehler enthielt und die Veröffentlichung den Antragsteller deshalb in zusätzlicher Weise bloßstelle.

Quelle: OLG Hamburg