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Verpflichtung zur Einrichtung von einem internen Hinweisgebermeldesystem seit dem 18.12.2021

Nina Kill M. Sc.

Veröffentlicht am 21.12.2021 von Nina Kill M. Sc.

Die Umsetzungsfrist der EU-Vorgaben zum Schutz von Whistleblowern und zur Einrichtung interner Meldestellen ist um. Der deutsche Gesetzgeber hat die EU-Richtlinie bisher nicht in nationales Recht überführt. Trotzdem gilt diese bereits für einige Bereiche und viele Fachverbände empfehlen grundsätzlich jetzt schon aktiv zu werden.

Mit der EU-Richtlinie werden Hinweisgeber vor möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen geschützt und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind angehalten eine interne Meldestelle zu etablieren. Unsere alte Regierungskoalition hat keine Einigung über die Umsetzung, der im Jahre 2019 erlassenen EU-Whistleblowing-Richtlinie, in der deutschen Gesetzgebung gefunden.

Aus diesem Grunde gelten die Vorgaben noch nicht für alle Unternehmen, aber zumindest für staatlichen Institutionen und den Bereich der Finanzdienstleistungen. Um den Schutz von Whistleblowern zu garantieren, müssen bei den Meldestellen/Meldeportale ganz besonders die IT-/Informationssicherheit und der Datenschutz erfüllt sein. Um diesen Compliance Anforderungen umfassend gerecht zu werden, empfiehlt es sich einen spezialisierten Dienstleister mit der Organisation der internen Meldestelle zu betrauen.

In der Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden zu Whistleblowing sind die Empfehlungen zur datenschutzkonformen Umsetzung zusammengefasst.

Die DATATREE AG unterstützt Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer Compliance Vorgaben.

Unser Angebot an Sie:

Einführung einer Hinweisgeber-Plattform:

Wir richten für Sie eine interne Meldestelle zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der EU-Whisteblowing-Richtlinie  bzw. des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) für Ihr unternehmen. Inkludiert ist die Konfiguration eines webbasierten Meldeportals sowie die gemeinsame Abstimmung von Kommunikations- und Eskalationsprozessen sowie die anschließende Bekanntmachung in Ihrem Unternehmen.

Betrieb Ihrer internen Meldestelle

Wir betreiben für Sie Ihre interne Hinweisgeber-Meldestelle für Ihr Unternehmen inklusive unterschiedlicher Meldewege (Telefon, E-Mail, Postweg, persönlicher Kontakt) sowie ein webbasiertes Meldeportal. Die Zusammenfassung aller Meldeereignisse erfolgt (datenschutzkonform) in einem jährlichen Management-Bericht.

Dokumentation und Kommunikation von Meldungen

Alle eingehenden Meldungen werden dokumentiert und gemäß datenschutzrechtlicher Anforderungen. Es erfolgt eine Weiterleitung an die zuständigen Stellen innerhalb Ihres Unternehmens gemäß dem etablierten Prozess sowie nach vorheriger Anonymisierung. Ebenso übernehmen wir für Sie die Nachverfolgung der Meldungsbearbeitung sowie die Ergreifung von zu ergreifenden Maßnahmen.

Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an unter nina.kill@datatree.ag.