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Datenschutzbehörden erarbeiten Orientierungshilfe für Smart TV

Nina Kill M. Sc.

Veröffentlicht am 13.03.2015 von Nina Kill M. Sc.

„Smart Metering“, Smart Home“, „Smart TV“ – all diese Begrifflichkeiten stehen für die nächste technologische Entwicklung, die der Gesellschaft bevorsteht. Was den Alltag der meisten Verbraucher zukünftig ungemein erleichtern wird, bereitet Datenschützern regelmäßig Sorgen. Das Ausmaß an Daten, das bei diesen neuen Technologien verarbeitet wird, sollte tatsächlich nicht unterschätzt werden, ebenso wenig wie die Tatsache, dass diese Daten viel über eine Person und ihre Gewohnheiten verraten.

Vor diesem Hintergrund hatten die Aufsichtsbehörden bereits im Mai 2014 mit dem Hinweis der Bedeutung des Fernsehens für die freie Meinungsbildung (Verfassungsrecht!) in einem gemeinsamen Positionspapier festgehalten, dass die anonyme Nutzung bei Smart TV Geräte gewährleistet sein muss. Mit Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen wurde weiterhin festgehalten, dass Smart-TV-Anbieter den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Telemediengesetzes unterliegen. Die Geräte müssen die anonyme Nutzung ermöglichen und über sicherheitstechnische Mechanismen verfügen müssen, die die Geräte und den Datenverkehr vor dem Zugriff unbefugter Dritter schützen.

Nun hat das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) zusammen mit den Datenschutzbehörden anderer Bundesländer und unter Mitwirkung der Hersteller bei einer Prüfaktion 13 Smart-TV Geräte in Hinblick auf Datenschutz überprüft und die Ergebnisse in einer Pressekonferenz vorgestellt. Da die 13 geprüften Geräte im Hinblick darauf ausgewählt wurden, dass ihre Hersteller zusammen einen Marktanteil von ca. 90% in Deutschland erreichen, kann diese Untersuchung als repräsentativ gelten für das, was der Verbraucher in Anspruch nimmt.

Dabei betont das BayLDA, dass es bei der Prüfung nicht darum ging, bereits eine datenschutzrechtliche Beurteilung vorzunehmen. Ausdrückliches Ziel der Untersuchung war es, aus einem technischen Blickwinkel zu erkennen, welche Daten das Gerät über den Rückkanal, sprich das Internet, verlassen, wer der Empfänger der Daten ist und welcher Zweck sich dahinter verbirgt.

Im Ergebnis stellte das BayLDA nun fest, dass bei der Inbetriebnahme bei den meisten Geräten ein Datenfluss zum Hersteller erfolgt. Weitere Datenflüsse erfolgen an HbbTV*-Anbietern (Fernsehsender), die dann in der Mehrheit auch den Senderwechsel tracken, an App-Stores und an Empfehlungsdienste (inklusive Personalisierung des elektronischen Programmführers), teilweise auch bei Sendeaufnahmen und bei der Nutzung von USB-Sticks. Vor dem Hintergrund, dass jedes Testgerät eine eindeutige Gerätekennung hatte, die wiederum bei persönlicher Registrierung mitgesendet wurde, ist dies alles andere als unbedenklich.

Als Konsequenz aus den Ergebnissen werden die Datenschutzbehörden nun eine Orientierungshilfe Smart-TV erstellen, die Grundlage für die rechtliche Bewertung der Erkenntnisse aus der technischen Prüfung sein soll. Gleichzeitig befinden sich die Behörden im Gespräch mit den Herstellern, um zu klären, was gemacht werden muss, um die Geräte datenschutzkonform zu betreiben.

* Definition HbbTV (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hybrid_Broadcast_Broadband_TV)

HbbTV ermöglicht eine inhaltliche Verknüpfung von Rundfunk- und Internetinhalten. Dazu wird in das Rundfunksignal eine Signalisierung in Form einer so genannten AI-Tabelle (application identification) eingefügt. Diese AI-Tabelle wird vom Empfänger ausgelesen und enthält in der Regel eine Adresse (URL) auf eine spezielle HTML-Seite, die über die beim Zuschauer zusätzlich vorhandene Internetverbindung geladen wird. (…)

Damit lassen sich TV-Editionen der Mediatheken starten, sodass Sendungen jederzeit vom Zuschauer abgerufen werden können. (….) HbbTV ist ein Dienst, der direkt durch einen Fernsehsender gestaltet wird. Hiervon abzugrenzen sind Dienste, die – teilweise auf einer ähnlichen technischen Plattform arbeitend – auf dem Fernsehgerät nur in Form einer App installiert sind und sämtliche Daten über das Internet beziehen.

Pressemeldung, Positionspapier und Präsentation der Ergebnisse unter:
https://www.lda.bayern.de/lda/datenschutzaufsicht/p_archiv/2015/pm002.html

Quelle: https://www.lda.bayern.de