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Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz

Nina Kill M. Sc.

Veröffentlicht am 23.05.2020 von Nina Kill M. Sc.

Im Zuge der DSGVO hat die römisch-katholische Kirche ihr bestehendes Datenschutzgesetz novelliert und in 2018 auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz erstreckt sich auf den Bereich der sogenannten verfassten Kirche, den Deutschen Caritasverband, die Diözesan-Caritasverbände, ihre Untergliederungen / Fachverbände und alle kirchlichen Stiftungen, Körperschaften, Anstalten, Einrichtungen und Werke unabhängig von ihrer Rechtsform.

In Kraft getreten: 24.05.2018

Direkt zum pdf-Download des KDG.